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Altgeräteverordnung & Batterieentsorgung

Altgeräteverordnung 
 
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). 
 
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
 
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung unten. 

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Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
 
Weitere Hinweise zur Altgeräteverordnung finden Sie beim
 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
http://bundesrecht.juris.de/elektrog/
Dort steht die Gesamtausgabe der Norm auch in den Formaten HTML und PDF zum Download zur Verfügung.
 
Hinweise zur Batterieentsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung
 
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
 
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
 
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
 
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
 
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
 
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
 
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
 
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
 
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
 

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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